Rechtssicher? - Sicher!
Jede geschäftsmäßig betriebene Homepage muss eine so genannte "Anbieterkennzeichnung" enthalten.
Diese Kennzeichnung ist mit dem Impressum einer Zeitung vergleichbar. Was alles anzugeben ist, bestimmen das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetz für den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG)
Für journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte gelten zusätzlich die Bestimmungen des Staatsvertrags für Rundfunk und Telemedien (RStV).
Wie der Beruf des Arztes im Allgemeinen, so unterliegt auch der Internetauftritt des Arztes besonderen
rechtlichen Rahmenbedingungen.
So setzen die Berufsordnungen der Landesärztekammern und andere Vorschriften, wie etwa das Heilmittelwerbegesetz (HWG) und das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) dem Arzt bei der Darstellung seiner Praxis im Internet gewisse Grenzen.
Um Ihnen größtmögliche Rechtssicherheit zu gewährleisten, achte ich bei der Gestaltung Ihrer (künftigen) Internetpräsenz grundsätzlich auf:
- Die berufsrechtskonforme Darstellung Ihrer Inhalte
- Ein rechtssicheres Impressum nach den Vorgaben der vorgenannten Bestimmungen
denRichtlinien der Landesärztekammern für Arztwebseiten.
So können Sie Sich und Ihre Praxis auf Ihrer Internetseite im Rahmen sachlicher Information gezielt darstellen.