Arzthomepage
Internetauftritte von Ärzten unterliegen neben den im Telemediengesetz (TMG) für Webauftritte allgemein gesetzlich vorgeschriebenen Informations- und Kennzeichnungsvorgaben weiteren, besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen.
Diese finden sich etwa in den Berufsordnungen der Landesärztekammern, dem Heilmittelwerbegesetz (HWG), dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und verschiedenen anderen Vorschriften.
Ich kenne und berücksichtige die rechtlichen Aspekte bei der Entwicklung von Webseiten in diesem Umfeld und biete Ihnen so ein Höchstmaß an Rechtssicherheit.
Bitte besuchen Sie www.arzthomepage-easy.de, Sie finden dort mehr zum
Thema Arzthomepage / Praxishomepage und Recht, einige Preis- und Gestaltungsbeispiele sowie eine Auswahl an bereits realisierten Internetauftritten von Ärzten .
Ich freue mich auf Ihren Besuch.